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400 Euro Job in einem Fastfood Restaurant , welche Urlaubsansprüche habe ich
Ich bin bei einemFastfood Restaurant tätig im Rahmen eines 400 Euro Jobs. Nun habe ich gekündigt und war somit 4 Monate beschäftigt. Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich auch einen Teil Urlaubsanspruch habe, eben für die 4 gearbeiteten Monate.
Nun sagt mir der Chef, dass ich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätte. Soll wohl grundsätzlich bei 400 Euro Kräften dort so sein.
Ich glaube das allerdings nicht und habe mich erst durch den Tarifvertrag gewühlt, wo drin steht, dass ein Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten erfolgt. Habe aber viele Seiten gefunden, wo von Gesetzes wegen jedem ein gesetzlicher (bezahlter) Mindesturlaub zusteht und bei vorzeitigem Ausscheiden auch zum Teil angerechnet werden muß.
Kennt sich jemand aus?
Gesetzliche Regelungen gehen doch noch vor einem Tarifvertrag, oder?
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AW: 400 Euro Job in einem Fastfood Restaurant , welche Urlaubsansprüche habe ich
Ja klar muß sich jeder deutsche Arbeitgeber bei der Urlaubsgewährung für seine Arbeitnehmer zunächst erst mal an das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) halten und entsprechende Tarifverträge müssen damit grundsätzlich im Einklang sein.
Um dich im einzelnen darüber schlau zu machen, was dir konkret mindestens zusteht, schaue doch bitte mal hier nach:
gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
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