Als Tochter bist du in jedem fall erbberechtigt, mindestens ein Pflichtanteil. Es kommt aber darauf an, ob Deine Eltern evtl. ein Testament auf Gegenseitigkeit gemacht haben. Ganz kostenlos kannst du aber auch bei Gericht erfragen, ob Dir ein Anteil zusteht, wenn Du Dich als Tochter ausweisen und vollhährig bist.
Das mit dem Unterhalt würde ich mir dann noch mal genau überlegen, was sich rein rechnerisch lohnt, bzw. ob sich die Wogen mit Deiner Mutter vielleicht doch glätten lassen.![]()


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