dann muß er es bei einem Notar oder beim Nachlaßgericht hinterlegen !
Jeder der sich zumindest rudimentär mit juristischen Dingen auskennt, weiß das.
Im übrigen sollte sich jeder darüber klar sein, daß so mancher Erblasser mit den (späteren) Hinterbliebenen ein mieses Spiel spielt, indem er sein zu vererbendes Gut mehreren Personen verspricht. Damit hat er zu Lebzeiten ein Optimum an Aufmerksamkeit und Zuwendung.
Über Tote soll man nicht gut schlecht sprechen, dabei ist jedem klar daß auch miese Dreckschweine sterben.