Wer allerdings das hier schon oft angesprochene Mobbingtagebuch führt, hat bei Gericht reelle Chancen. Allerdings muß es sich dann um fortgesetzte und gehäufte "Angiffe" gegen das Opfer handeln. 5-6 pro Jahr werden da nicht als Mobbing angesehen. Datum, Uhrzeit, evtl. anwesende Personen sind wichtige Punkte eines Mobbingtagebuches.
Der Trend in der Rechtssprechung geht dahin, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, wobei diese Einigung zunehmend positiv für das Mobbingopfer ausgeht. Vielleicht liegt es daran, dass keine zeitnahen Urteile zu finden sind.